Der DGUV Grundsatz 308-009 wurde im Frühjahr 2016 verabschiedet und versteht sich als Ergänzung zu DGUV Grundsatz 308-001 - Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen. Der Befähigungsnachweis zum Führen von Teleskopstaplern muss bei einer Teleskopstapler-Grundschulung erworben werden.

Die Schulung mit theoretischem und praktischem Teil richtet sich insbesondere an:

Zielsetzung

Schulungssprache:

Der Kurs wird standardmäßig in deutscher Sprache durchgeführt, daher sind gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift zwingend erforderlich. Bei einer Gruppengröße von 6 Teilnehmern bieten wir Ihnen die Schulung auch in polnischer Sprache an. Alternativ können Sie bei dieser Gruppengröße einen Dolmetscher beauftragen, der den Kurs simultan in Ihre Wunschsprache übersetzt. Wichtig hierbei ist, dass der Dolmetscher vertraut ist mit der Übersetzung von fachlichen und technischen Begriffen der Telestapler-Branche. Der Dolmetscher darf nicht gleichzeitig Teilnehmer des Kurses sein. Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, kontaktieren Sie uns gerne unter der 02304 / 933 – 588 oder per E-Mail an die Schulung@cramer-arbeitsbuehnen.de.